Fahrzeugdokumente:
Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein,
den Fahrzeugschein und die Grüne
Versicherungskarte für das Fahrzeug.
Tempolimit:
in geschlossenen Ortschaften 50 km/h
auf Landstraßen 90 km/h
auf Schnellstraßen 110 km/h
auf Autobahnen 130 km/h
PKW mit Wohnwagen 80 km/h
Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h
Regen:
Bei nasser Fahrbahn sollte die Geschwindigkeit verringert und den
Straßenverhältnissen angepasst werden. Bei der Fahrt
ist das Einschalten der Scheinwerfer auch bei Tageslicht Pflicht
(0 bis 24 Uhr).
Die Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten!
Erlaubter Blutalkoholgehalt -0,0 Promille!
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht.
Tankstellen:
Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 oder 20 Uhr und in der
Sommersaison bis 22 Uhr geöffnet; die dienstbereiten Tankstellen
in größeren Städten und
entlang den Hauptreiserouten sind rund um die Uhr geöffnet;
die Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 95, Super 98, Super
plus 98, Euro Diesel und Diesel, in größeren Städten
auch Gas.
Informationen über Kraftstoffpreise & Gas-Tankstellen finden
Sie unter:
www.ina.hr; www.omvistrabenz.hr; www.tifon.hr; www.hak.hr
Autobahngebühr:
Autobahngebühr wird auf folgenden Autobahnen erhoben:
Zagreb - Karlovac - Bosiljevo, Bosiljevo - Ogulin - Jezerane -Gospic
-
tunel Sv. Rok - Zadar - Pirovac - Vrpolje - Šibenik - Dugopolje
(Split), Zaprešic - Krapina, Zagreb - Bregana, Zagreb - Slavonski
Brod -upanja, Zagreb -Varadin - Gorican Und auf folgenden
Halbautobahnen: Bosiljevo-Rijeka, Istrisches Y, Mautrampe Tunnel
Uèka und Mautrampe "Mirna", Krka-Brücke.
Informationen: www.hak.hr, www.hac.hr, www.arz.hr, www.bina-istra.hr
Grundlegende Pflichten im Falle eines Verkehrsunfalls:
Bei einem Verkehrsunfall ist umgehend die Polizei zu nachrichtigen
(Tel. 92)
Dies ist nicht unbedingt nötig bei einem Verkehrsunfall mit
geringerem materiellem Schaden. Sichern Sie die Unfallstelle (stellen
Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen Sie notwendige Maßnahmen,
um neue Gefahren auszuschließen. Warten Sie auf die Polizei.
Alle Informationen über die versicherungstechnische Abwicklung
des Verkehrsunfalls, über kroatische Versicherungsgesellschaften,
Reparaturwerkstätten usw. können Sie von den Polizisten,
die den Verkehrsunfall aufgenommen haben, erhalten. Im Falle einer
Fahrzeugbeschädigung, gleich wie erheblich, verlangen Sie von
der
Polizei eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung,
ohne die Sie die Staatsgrenze später nicht passieren können.
Wenn Sie einen evtl. Schaden beheben lassen wollen oder den Wagen
abschleppen lassen müssen,
rufen Sie die Pannenhilfe, Tel.Nr.: 987 an. (Bei Anrufen aus dem
Ausland wählen sie +385 1 987).
Tipps zur Vermeidung von Staus:
Um längere Reisezeiten und das Warten in der Kolonne zu vermeiden,
raten wir Ihnen: Planen Sie Ihre Reise mit einem Routenplaner, in
dem die kritischen Tage und Streckenabschnitte verzeichnet sind.
Informieren Sie
sich vor Antritt der Reise beim HAK (Informationszentrum des HAK:
01 4640 800) über die Lage im Straßen- und Fährverkehr
oder hören Sie das Zweite Programm des Kroatischen Rundfunks
(RDS-HRT2)
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